Sehr geehrte Interessenten mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands.
Auf Grund gültiger EU-Verordnungen ist eine Ausreise von Welpen aus Deutschland nur mit einer gültigen Tollwutimpfung erlaubt. Da diese Impfung frühestens im Alter von 12 Wochen verabreicht werden darf und dann noch eine mindestens 21-tägige Wartezeit benötigt wird, müssen die Welpen bis zur 15./16. Lebenswoche beim Züchter verbleiben. Dies ist mit mehr Aufwand / Arbeit verbunden, da der Welpe sich dann schon in seiner Hauptprägezeit befindet.
Bitte sprechen Sie mich direkt darauf an.
